Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hochalmbahnen Chalets Rauris

 

Betreiber: TZ-Ferienimmobilien Hotel-Betreiber und Verwaltungs GmbH, Maislaufeldweg 1, A-5661 Rauris (vermietet im Namen des jeweiligen Objekt-Eigentümers)

 

Anreise/Abreise

Anreise täglich ab 16 Uhr – Abreise täglich bis 10 Uhr – andere An-/Abreisezeiten nur nach Absprache mit dem Betreiber möglich.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Betreiber als gekündigt. Der Betreiber/Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

 

Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Betreiber/Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, Abfall, PKW-Stellplatz werden nicht erhoben.

 

Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

Reguläre Zahlungs-/Stornoregeln:

  • 100% vom Gesamtpreis bei Stornierung am Mietbeginn ab 18:01 Uhr
  • 90% vom Gesamtpreis bei Stornierung bis Mietbeginn bis 18:00 Uhr
  • 70% vom Gesamtpreis bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn
  • 30% vom Gesamtpreis bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn
  • Kostenlose Stornierung bis 31 Tage vor Mietbeginn

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Chalet/Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Objekt und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Betreiber gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Objekts bei dem Betreiber eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Betreiber verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Betreiber ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Betreiber behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel, Deko, etc.) vor, sofern sie gleichwertig sind. Berichtigungen von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben auf unserer Internetseite entsprechen dem Stand bei Erstellung.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand: Bezirksgericht Zell am See